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   VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03   

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VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03 (https://dejure.org/2004,25144)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2004 - 6 K 4485/03 (https://dejure.org/2004,25144)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 6 K 4485/03 (https://dejure.org/2004,25144)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Dies gilt insbesondere insoweit, als der Antragsteller rügt, die Ausweisungsverfügung  verstoße - in formeller Hinsicht - gegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie Nr. 64/221 des Rats der EWG vom 25. Februar 1964 (Abl. S. 850; vgl. zur unmittelbaren Wirkung dieser Vorschrift VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.11.2002 -11 S 1270/02- m. w. N.).

    Aber auch soweit er trotz seiner gegenwärtigen Inhaftierung sowie des Umstandes, dass sein Vater eigenen Angaben zu Folge Frührentner ist, Rechte nach Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 1/80 vom 19. September 1980 (ANBA 1981, 4) - ARB 1/80 - geltend machen kann (vgl. zu Ersterem die unterschiedlichen Auffassungen in den Stellungnahmen der Portugiesischen Republik, der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache C-467/02 - Cetinkaya - sowie zu Letzterem VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.11.2002, a.a.O. und vom 17.08.2000 -13 S 950/00 NVwZ-RR 2001, 134 ff.; EuGH, Urteil vom 16.03.2000 in der Rechtssache C-329/97 - Ergat  -, DVBl. 2000, 691) vermag sich der Antragsteller nicht mit Erfolg auf die in Rede stehende Regelung zu berufen.

    Die dem Antragsteller im vorliegenden Fall zur Verfügung stehende - und auch erhobene - Anfechtungsklage ist nämlich nicht auf die Prüfung der "Gesetzmäßigkeit" i. S. der Richtlinie 64/221/EWG beschränkt (vgl. hierzu die umfangreichen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -).

    Darüber hinaus hat die Anfechtungsklage auch aufschiebende Wirkung i. S. dieser Richtlinie, da das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherstellen kann (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Darüber hinaus liegt hinsichtlich der Ausweisung ein die Ausländerbehörde zur Anordnung der sofortigen Vollziehung ermächtigender Dringlichkeitsgrund (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.1997, VBlBW 1997, 390, 391 f.) vor.

    Die besondere Dringlichkeit ergibt sich bei der hier in Rede stehenden Maßnahme der Gefahrenabwehr bereits aus der Besorgnis, die mit dem Verwaltungsakt bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.1990 -10 S 1121/90-; vom 13.03.1997, a.a.O., S. 391 f.; und vom 25.06.1998 - 11 S 628/98 -).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Eine solche Ergänzung ginge über die auf Grund des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft der Türkei vom 12. September 1963 und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen vom 23. November 1970 sowie des auf dieser Grundlage ergangenen Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 übernommenen Verpflichtungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten hinaus (BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 -  - NVwZ 1999, 303/305).

    Dementsprechend können ihr keine Grundsätze für das Verwaltungsverfahren entnommen werden, die auch im Rahmen des Assoziationsrechts anzuwenden wären (BVerwG vom 29.09.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90

    Begründung des Sofortvollzugsinteresses - keine Heilung durch Nachschieben von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Die besondere Dringlichkeit ergibt sich bei der hier in Rede stehenden Maßnahme der Gefahrenabwehr bereits aus der Besorgnis, die mit dem Verwaltungsakt bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.1990 -10 S 1121/90-; vom 13.03.1997, a.a.O., S. 391 f.; und vom 25.06.1998 - 11 S 628/98 -).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Aber auch soweit er trotz seiner gegenwärtigen Inhaftierung sowie des Umstandes, dass sein Vater eigenen Angaben zu Folge Frührentner ist, Rechte nach Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 1/80 vom 19. September 1980 (ANBA 1981, 4) - ARB 1/80 - geltend machen kann (vgl. zu Ersterem die unterschiedlichen Auffassungen in den Stellungnahmen der Portugiesischen Republik, der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache C-467/02 - Cetinkaya - sowie zu Letzterem VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.11.2002, a.a.O. und vom 17.08.2000 -13 S 950/00 NVwZ-RR 2001, 134 ff.; EuGH, Urteil vom 16.03.2000 in der Rechtssache C-329/97 - Ergat  -, DVBl. 2000, 691) vermag sich der Antragsteller nicht mit Erfolg auf die in Rede stehende Regelung zu berufen.
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Aber auch soweit er trotz seiner gegenwärtigen Inhaftierung sowie des Umstandes, dass sein Vater eigenen Angaben zu Folge Frührentner ist, Rechte nach Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 1/80 vom 19. September 1980 (ANBA 1981, 4) - ARB 1/80 - geltend machen kann (vgl. zu Ersterem die unterschiedlichen Auffassungen in den Stellungnahmen der Portugiesischen Republik, der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache C-467/02 - Cetinkaya - sowie zu Letzterem VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.11.2002, a.a.O. und vom 17.08.2000 -13 S 950/00 NVwZ-RR 2001, 134 ff.; EuGH, Urteil vom 16.03.2000 in der Rechtssache C-329/97 - Ergat  -, DVBl. 2000, 691) vermag sich der Antragsteller nicht mit Erfolg auf die in Rede stehende Regelung zu berufen.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Denn zwischen den vom Antragsgegner zutreffend bejahten schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung i.S. des § 48 Abs. 1 AuslG und den für die Ausweisung eines Ausweisungsschutz nach dem Europäischen Niederlassungsabkommen genießenden Ausländers erforderlichen "besonders schwerwiegenden" Gründen der öffentlichen Ordnung i.S. des Art. 3 Abs. 3 ENA besteht kein qualitativer Unterschied, und einen weitergehenden Ausweisungsschutz gewährt auch das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen vom 12.01.1927 nicht (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 28.01.1997, NVwZ 1997, 1119, 1123).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00

    Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Aber auch soweit er trotz seiner gegenwärtigen Inhaftierung sowie des Umstandes, dass sein Vater eigenen Angaben zu Folge Frührentner ist, Rechte nach Art. 7 Satz 1 2. Spiegelstrich des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 1/80 vom 19. September 1980 (ANBA 1981, 4) - ARB 1/80 - geltend machen kann (vgl. zu Ersterem die unterschiedlichen Auffassungen in den Stellungnahmen der Portugiesischen Republik, der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache C-467/02 - Cetinkaya - sowie zu Letzterem VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.11.2002, a.a.O. und vom 17.08.2000 -13 S 950/00 NVwZ-RR 2001, 134 ff.; EuGH, Urteil vom 16.03.2000 in der Rechtssache C-329/97 - Ergat  -, DVBl. 2000, 691) vermag sich der Antragsteller nicht mit Erfolg auf die in Rede stehende Regelung zu berufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 11 S 1202/94

    Ausnahmefall von der Regelausweisung; Androhung und Durchführung der Abschiebung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Indes ist auch in diesen Fällen die Ausweisung obligatorisch, verbunden mit der Möglichkeit der Ausnahme bei atypischen Sachverhalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.10.1994 - 11 S 1202/94 -).
  • VG Berlin, 01.11.2002 - 35 A 311.01

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Niederlassung zur Aufnahme und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
    Soweit der Österreichische Verwaltungsgerichtshof  eine Verletzung des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie Nr. 64/221/EWG auch im Fall der Ausweisung türkischer Staatsangehöriger für denkbar hält (vgl. Vorlagebeschluss vom 18.03.2003. InfAuslR 2003, 217), hält die Kammer die Rechtslage, anders als der 10. Senat des VGH Baden-Württemberg im Beschluss vom 09.12.2003 - 10 S 1517/03 -, aus den dargestellten Gründen nicht für offen.
  • VG Karlsruhe, 15.09.2005 - 6 K 4214/03

    Übereinstimmung landesrechtlicher Regelungen über die Zuständigkeit in

    Mit Beschluss vom 26.01.2004 - 6 K 4485/03 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der verfügten Ausweisung und Abschiebungsandrohung abgelehnt.

    Auf den Kläger sind infolgedessen auch die Bestimmungen der Richtlinie 64/221/EWG anzuwenden, insbesondere diejenigen der Art. 3 und 9 (EuGH, Urt. v. 02.06.2005, Rs. Dörr und Ünal, C-136/03, EuGRZ 2005, 319; VG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2005 - 3 K 3521/04 - VG Sigmaringen, Urt. v. 14.06.2005 - 4 K 17/05 - und Urt. v. 14.07.2005 - 4 K 743/03 - noch anders: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - und VG Karlsruhe, Beschl. v. 26.01.2004 - 6 K 4485/03 -).

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